Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden.
Unsere Refenzen:
Mann+Hummel Sonneberg
Leitz Park Wetzlar – Weller Feinwerktechnik
Leitzpark Wetzlar – VIAOPTIC Gmbh
HKR Seuffer Bitterfeld-Wolfen
Susatplast Lahnstein
Audiofon Kölleda
Schur Pack Gallin
PAWI Singen
Fogra München
Geiselberger
Rieco Orgaform Altenburg
Druckerei Aumüller Regensburg
Contego Wolfen
Umformtechnik Erfurt
Druckerei Oeding Braunschweig
Peschke Druck Vaterstetten
Sonnplast Sonneberg