Verwendet werden hier IP-Kameras, deren Videobild über ein privates oder öffentliches IP-Netz zur Überwachungszentrale übertragen und dort dargestellt und/oder aufgezeichnet wird. Die Übertragung der Videos erfolgt dabei rein über handelsübliche IT-Systeme (Router, Switches, etc.). Die Herausforderung ist in diesem Fall die zuverlässige und veränderungssichere (d. h. gerichtstaugliche) Übertragung. In der Regel wird sich aus datenschutzrechtlichen Gründen die Errichtung eines separaten Netzwerks empfehlen.
Bei digitalen Videoüberwachungsanlagen kann zudem der Betreiber sehr flexibel wählen, unter welchen Umständen und in welcher Form (niedrig- oder hochauflösendes Bild, Video) eine Aufzeichnung erfolgt. Die Kamera kann dabei selbst als Bewegungssensor dienen; findet eine Bewegung in einem oder mehreren vorher definierten Bereichen statt, kann eine Aufzeichnung – oder auch nur Protokollierung – erfolgen. Dies dient der Reduktion des Speicherbedarfs und des Zeitaufwands, der vom Betreiber in die Sichtung investiert werden muss.
Im Ausseneinsatz ist die Herausforderung Fehlauslöungen durch Insekten- und Vogelflug oder auch nur die Änderung von Lichtverhältnissen, Regen oder Schnee zu vermeiden, ohne aber gleichzeitig die eigentlich zu kontrollierenden Ereignisse zu verpassen. Am Markt sind technische Lösungen verfügbar, welche bei entsprechender Kombination ein optimales Ergebnis der Überwachung gewährleisten.
Eine Integration von anderen Signalquellen, z.B. von Alarmanlagen, ist ebenfalls möglich.