Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie, meist aus Sonnenlicht, in elektrische Energie mittels Solarzellen.
Der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen ist ohne die Photovoltaik gar nicht denkbar. Denn die Photovoltaik ist eine nachhaltige und umweltfreundliche Alternative die Sonnenenergie in Strom zu verwandeln. Leistungsoptimierte Solarzellen mit immer besseren Wirkungsgraden sorgen dafür, dass sich die Nutzung der Solarenergie auch in Deutschland lohnt.
Wenn sie sich für eine Photovoltaikanlage entscheiden, sollten sie vorab einige Fragen klären. Schließlich soll die Anlage mindestens 20 Jahre Solarstrom produzieren und Gewinne erwirtschaften. Folgende Punkte müssen bei der Planung berücksichtigt werden:
– Verfügbare Dachfläche, Ausrichtung und Neigung
– Art und Qualität der Photovoltaik Module
– Investitions- und Betriebskosten
– Finanzierung mit Eigen- oder Fremdmitteln?
– Einspeisevergütung und sonstige Fördermittel
Mit zunehmender Verbreitung der Photovoltaik und Einbindung in bestehende Strukturen und Techniken der Energieversorgung und -verteilung verstärkt sich der Bedarf an allgemeinen Normen und Festlegungen für photovoltaische Komponenten und Systeme.
Die Normen werden bei der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet und vom Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) als Europäische Norm übernommen. Die DKE implementiert sie in das Deutsche Normenwerk mit Normprojekten beispielsweise zu: Solarzellen, Solarscheiben, Verifizierung von Simulationsprogrammen (Testdatensätze), Steckverbinder für PV-Systeme, Photovoltaik im Bauwesen, Gesamtwirkungsgrad von Wechselrichtern, Datenblattangaben für Wechselrichter. Außerdem bestehen Normen für die Bereiche: Messverfahren, Anforderungen an die Konstruktion von PV-Produkten, Prüfabläufe für Zulassungsprüfungen, Anforderungen an die elektrische Sicherheit.
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik gibt einzuhaltende Vorschriften für die Errichtung von Photovoltaikanlagen vor; seit August 2011 gibt es z.B. die Anwendungsregel „VDE-AR-N 4105:2011-08 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.